21.01.2021 |
Autor: Patrick Palmen
Lesezeit:
9 Minuten
Zusehends nutzen Unternehmen das Instrument Altersteilzeit zum sozialverträglichen Stellenabbau. Ziel ist dann nicht der gleitende Übergang des Mitarbeiters in die Rente, sondern der schnelle und kostengünstige Stellenabbau. Denn häufig ist bei langjährigen Mitarbeitern die Altersteilzeit für den Arbeitgeber günstiger als die übliche Abfindungslösung. Häufig stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Mitarbeiter auch in der Alterszeit (zügig) freigestellt werden kann. Die sogenannte Altersteilzeit „Null“ beinhaltet jedoch einige rechtliche Fallstricke, die beachtet werden müssen.
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