Bei Hoffmann Liebs verbinden wir das Rechtliche mit dem Praktischen – und praktizieren Recht. Mit breitem Fokus, für lebensnahe Lösungen und der einen, richtungsweisenden Idee mehr.
Unsere 60 Anwälte und Anwältinnen vertreten Ihre Interessen in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsrechts –
dabei reicht unser Erfahrungsspektrum vom mittelständischen Unternehmen über internationale Konzerne
bis hin zur öffentlichen Hand. Wir nennen das Full-Service – und sind stolz darauf.
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Partnerschaft ist bei uns nicht nur ein Rang, sondern ein Leitgedanke, der unser Handeln über alle Positionen hinweg bestimmt.
Deshalb sind wir stets auf der Suche nach Teamplayern aus sowohl dem juristischen wie nicht-juristischen Bereich.
Übersicht ist gut, Weitsicht noch besser. Deshalb informieren wir Sie laufend über
aktuelle Themen und Entwicklungen. Auf unserem Blog, mit Pressemeldungen, bei Veranstaltungen
und in den sozialen Medien – für die eine richtungsweisende Idee mehr.
Die neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 wurde am 12.12.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ersetzt künftig die bisherige Spielzeugrichtlinie aus dem Jahr 2009 und gilt unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
Mehr lesenDie Tätigkeit von Aufsichtsräten – insbesondere in börsennotierten Aktiengesellschaften – hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Begriffe wie Kompetenz, Unabhängigkeit, strategische Weitsicht, Digitalisierung, Diversität, Compliance und Internationalisierung prägen die Diskussion. Doch stellt sich die Frage: Brauchen wir wirklich eine umfassende Reform des Aufsichtsratsrechts?
Mehr lesenDie Simultaninsolvenz zählt im Gesellschafts- und Insolvenzrecht der Personengesellschaften zu den bedeutendsten Risikofeldern – bleibt jedoch in ihrer Tragweite häufig verkannt. Die gleichzeitige Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer GmbH & Co. KG und deren (einziger) Komplementär-Gesellschaft kann, ohne gezielte Regelungen, nicht nur zu erheblichen Zuordnungsproblemen beim Gesellschaftsvermögen führen, sondern in der Folge auch Restrukturierungswege versperren.
Mehr lesenDie Simultaninsolvenz ist ein in der Beratungspraxis zunehmend relevantes, gleichwohl vielfach wenig bekanntes Phänomen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht der Personengesellschaften. Ihre korrekte rechtliche Einordnung entscheidet nicht nur über die ordnungsgemäße Abwicklung der Gesellschaft, sondern auch über den Fortbestand von Unternehmensstrukturen, die Haftungsverteilung und die Interessenwahrung von Gesellschaftern und Gläubigern.
Mehr lesenDer europäische AI Act bringt erstmals eine umfassende Regulierung für KI-Systeme – und wird die Arbeitswelt nachhaltig verändern.
Mehr lesenDer Vertragspartner zahlt den vereinbarten Werklohn nicht bei Fälligkeit, man muss mehrfach mahnen und erhält letztlich einen Teilbetrag auf die Rechnung. Der Vertragspartner muss anschließend Insolvenzantrag stellen. Ein in diesen Tagen alltäglicher Vorgang. Noch ärgerlicher wird es, wenn der Insolvenzverwalter die Teil-Zahlung nach den §§ 129 ff. InsO anfechtet und die Rückerstattung verlangt. Vor welchen Fragen und Herausforderungen dann unsere Mandanten stehen, zeigt dieser Beispiels-Fall aus unserer Insolvenz- und Sanierungspraxis.
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